Allgemeine Geschäftsbedingungen der i-ways sales solutions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der i-ways sales solutions GmbH für die Erbringung von Dienstleistungen und das Bereitstellen von Softwareprodukten gegenüber Unternehmern i.S.d. §13 BGB

Version 2.0 vom 01.11.2022

1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen i-ways und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der i-ways Technology und damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.

1.2 Auf die geschäftliche Beziehung zwischen i-ways und dem Auftraggeber werden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewendet, es sei denn i-ways hat ausdrücklich der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich zugestimmt. i-ways widerspricht ausdrücklich jeglicher vom Auftraggeber eingebrachter Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

2. Definition

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen im Zusammenhang mit einem unterschriebenen Auftrag, Vertrag oder Angebot eine „Vereinbarung“ zwischen i-ways und dem Auftraggeber für die Erbringung von Dienstleistungen dar. Als „Auftraggeber“ wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, mit der i-ways diese Vereinbarung abschließt. „i-ways“ steht für i-ways sales solutions GmbH in Berlin. Die „i-ways Technology“ besteht aus Produkten und Dienstleistungen bzw. aus von i-ways lizenzierten Produkten und Dienstleistungen, sowie aus anderen Produkten und Dienstleistungen von i-ways oder Dritten, die durch i-ways zur Verfügung gestellt werden und – ohne Beschränkung hierauf – i-ways Technology enthalten können. „Dienstleistungen“ sind die von i-ways gemäß der Vereinbarung zu erbringenden und im Angebot oder Auftrag detailliert beschriebenen Dienstleistungen.

3. Zustandekommen und Vertragsgegenstand

3.1 Der Auftraggeber beauftragt die Dienstleistungen, indem er i-ways ein entsprechendes Angebot, Auftrag oder Vertrag, welches den Leistungsumfang der zu erbringenden Dienstleistungen und den Funktionsumfang der zu liefernden Produkte vollständig abbildet unterzeichnet.

3.2 Vertragsgegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der im Angebot, Auftrag oder Vertrag bezeichneten Dienstleistungen durch i-ways. i-ways schuldet durch die Erbringung der Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg oder einen bestimmten Gewinn.

3.3 Die i-ways Technology ist urheberrechtlich geschützt. Durch diese Vereinbarung werden keinerlei Rechte, insbesondere auch kein Nutzungsrecht, an der i-ways Technology auf den Auftraggeber übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Nutzungsrechte an der i-ways Technology

i-ways überträgt dem Auftraggeber für die Dauer dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Softwarekomponenten der i-ways Technology in Objektcodeform für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu laden. Dieses Recht ist beschränkt darauf, auf dem Bildschirm erscheinende Informationen zu lesen und auszudrucken und die Softwarekomponenten der i-ways Technology für Geschäftsvorgänge zu nutzen. Im Übrigen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Produkt in irgendeiner Weise zu vervielfältigen. Wenn nicht anders vereinbart, darf der Auftraggeber insbesondere das Produkt nicht auf einem Server installieren oder es downloaden. Weitergehende, zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

5. Verpflichtungen des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber muss sämtliche Informationen und Daten, die i-ways zur rechtzeitigen Erfüllung der von ihr gemäß der Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen verlangt, vollständig und in der von i-ways in
angemessener Weise verlangten Qualität und Form übermitteln.

5.2 Wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ruht die Verpflichtung von i-ways zur Erbringung der Dienstleistungen, bis der Verzug des Auftraggebers beendet ist.

6. Vergütung

6.1 Der Auftraggeber ist zur Zahlung der laut im Angebot, Auftrag oder Vertrag vereinbarten Vergütung verpflichtet; sofern die Parteien keine bestimmte Vergütung vereinbaren, gelten die Preise aus der Standardpreisliste von i-ways. Sofern die Parteien eine umsatzabhängige Vergütung vereinbaren, bemisst sich die an i-ways zu zahlender Vergütung am Umsatz des jeweils abgeschlossenen Geschäfts einschließlich der
Mehrwertsteuer, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

6.2 Der Auftraggeber und i-ways können für einen bestimmten Zeitraum einen garantierten Mindestumsatz vereinbaren. Sofern der durch die tatsächlichen Geschäftsabschlüsse generierte Umsatz hinter dem Mindestumsatz zurückbleibt, muss der Auftraggeber den garantierten Mindestumsatz an i-ways auf ihr Verlangen zahlen.

6.3 Fünfzig Prozent (50%) der Zahlung sind fällig bei Unterzeichnung des Vertrags oder bei Beginn jeder Serviceperiode oder jeden Sprints. Eine zweite Zahlung von fünfzig Prozent (50%) wird nach Abschluss des
Projekts, der Service-Periode oder des Sprint-Projekts in Rechnung gestellt.

6.4 Sämtliche Preise sind in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.5 Sofern im Angebot kein anderer Zahlungsplan angegeben ist, wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen als Zahlungsfrist vereinbart.

6.6 Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist laut Rechnung, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Vom Zeitpunkt des Verzugseintritts an hat der Auftraggeber die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zu zahlen. Weitere aus dem Verzug des Auftraggebers resultierende Rechte bleiben unberührt.

7. Termine

7.1 Termine für die Leistungserbringung werden im Angebot, Auftrag oder Vertrag vereinbart. Bei sämtlichen genannten Terminen handelt es sich um unverbindliche Plantermine. Wenn i-ways eine vertragsgegenständliche Leistung nicht termingerecht erbringt, wird sie den Auftraggeber hiervon möglichst zeitnah informieren.

7.2 Sollte der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nicht erfüllen, verschieben sich die Termine unbeschadet der übrigen Bestimmungen um einen der Verspätung des Auftraggebers entsprechenden Zeitraum.

8. Gewährleistung

8.1 i-ways gewährleistet, dass die unter dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

8.2 Mängel werden von i-ways innerhalb angemessener Zeit beseitigt. Wenn mehr als zwei Versuche der Mängelbeseitigung von i-ways fehlschlagen, kann der Auftraggeber Schadensersatz im Sinne des Absatz 11. dieser AGB verlangen. Andere Rechte sind ausgeschlossen.

8.3 i-ways übernimmt keine weitergehenden ausdrücklichen, oder konkludenten Gewährleistungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und der i-ways Technology oder in Bezug auf das Produkt.

9. Schutzrechte Dritter

9.1 i-ways wird dafür Sorge tragen, dass ihre Dienstleistungen, keine Rechte Dritter verletzen. Nach ihrer Kenntnis bestehen auch keine sonstigen Rechte, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder
ausschließen.

9.2 Sofern Dritte den Auftraggeber wegen einer angeblichen Verletzung aus Patent-, Urheberrecht- oder einer anderen Schutzrechtverletzung, die aus der Dienstleistung resultieren soll, in Anspruch nehmen, wird der Auftraggeber i-ways hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber räumt i-ways die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Auftraggeber wird i-ways die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.

9.3 Der Auftraggeber wird sämtliche Aussagen tatsächlicher oder rechtlicher Art bezüglich derartiger Ansprüche unterlassen, insbesondere wird er kein Anerkenntnis abgeben oder einen Vergleich schließen.

9.4 Im Falle einer Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung der i-ways Technology ist i-ways berechtigt, nach eigener Wahl (A) das die vertragsgemäße Nutzung ausschließende Recht zu erwerben oder (B) die
Dienstleistungen einzustellen und die Vereinbarung fristlos zu beenden.

10. Haftung, Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

Die Haftung von i-ways, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestimmt sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

10.1 i-ways haftet unbeschränkt auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen (A) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter verursacht wurden oder (B) im Fall, dass i-ways für bestimmte Eigenschaften der Dienstleistungen eine Garantie übernommen hat, bei Arglist, für Personenschäden, sowie bei Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz. i-ways haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden mit Ausnahme von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Absatz 11).

10.2 Im Übrigen haftet i-ways auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens (1) für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
Kardinalpflichten oder (2) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von i-ways grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.

10.3 i-ways ́ Haftung ist darüber hinaus begrenzt (A) auf die Höhe der Gebühren, die der Auftraggeber an i-ways in dem Monat vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat, bzw. (B) auf Euro 1.000,00 pro Schadensfall. Jede weitergehende Haftung im Falle von einfacher Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unter wesentlichen Vertragspflichten oder Kardinalpflichten versteht man diejenigen vertraglichen
Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllungen der Auftraggeber vertraut oder vertrauen darf.

11. Höhere Gewalt

Kann i-ways die vertragsgegenständlichen Verpflichtungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erbringen, verschieben sich die Planung und sonstige Termine sowie die Erbringung jeglicher vereinbarten Dienstleistungen um einen der Fortdauer des Leistungshindernisses entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Gründe, die i-ways nicht zu vertreten hat, sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Unterbrechungen der Stromverbindung und ähnlich Vorkommnisse.

12. Dauer und Beendigung

12.1 Die Vereinbarung wird für 3 (drei) aufeinander folgende Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um zwei weitere Monate, wenn sie nicht von einer Seite mit einer Frist von 3 Wochen zum 3-Monatsende gekündigt wird.

12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn der Auftraggeber mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug gerät,
wenn der Auftraggeber gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und die Pflichtverletzung auch nach schriftlicher Abmahnung von i-ways nicht einstellt,
wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder
wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann.

13. Vertraulichkeit

13.1 i-ways und der Auftraggeber verpflichten sich, die ihnen während der vertraglichen Beziehung jeweils zur Kenntnis gelangten Informationen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar oder als vertraulich gekennzeichnet sind:
nur zum Zweck der Erbringung der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Dienstleistungen verwendet werden,
nur dann kopiert, aufgezeichnet oder weitergegeben werden, wenn dies wirklich notwendig ist,
nicht für andere als die vereinbarten Zwecke ohne schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei und unter keinen Umständen für andere Wettbewerber verwendet werden,
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wurde im Rahmen der folgenden Punkte etwas anderes vereinbart.

13.2 Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur Teammitgliedern zugänglich zu machen, die diese Informationen für die Ausführung des Vertrags benötigen.

13.3 Die empfangende Partei gibt vertrauliche Informationen an Unterauftragnehmer oder Dienstleister nur in den Fällen weiter, in denen die Kenntnis der vertraulichen Informationen für die Ausführung des Vertrags wesentlich ist und der Unterauftragnehmer oder Dienstleister den oben genannten Bedingungen unterliegt.

13.4 i-ways und der Auftraggeber werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung der vorgenannten Informationen unterlassen.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

14.1 Der Auftraggeber kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von i-ways anerkannt ist.

14.2 Die Abtretung etwaiger Forderungen gegen i-ways aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen, es sei denn, i-ways hat einer solchen Abtretung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

15. Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien unterstehen den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Sie werden die jeweils anwendbaren Vorschriften solcher Gesetze beachten und sämtliche, zwingende, bilaterale Datenschutzverträge abschließen.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

16.1 Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin, Deutschland.

16.3 Verlängerungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

16.4 Die Übertragung oder Abtretung von Rechten oder Verbindlichkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung beider Vertragsparteien zulässig.

16.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die in diese Vereinbarung aufgenommen wird.